| Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalitäten |
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Ohne die großzügige Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz, unsere Mitglieder und Förderer könnten wir unsere Veranstaltungen nicht so kostengünstig anbieten.
Trotzdem müssen wir - zumal bei mehrtägigen Veranstaltungen - eine Teilnahmegebühr erheben.
Wer über ein festes Einkommen verfügt, zahlt in der Regel eine Teilnehmergebühr, die die Kosten für Unterkunft und Verpflegung abdeckt. Der Förderanteil bezieht sich hier auf die Kosten für Planung sowie die Honorare der Referenten. Dafür bieten wir die Unterbringung in komforablen Einzelzimmern mit Fernseh- und Internetanschluss sowie eine gute Küche, z.B. in der Pfalzakademie in Lambrecht. Die Unterbringung im Doppelzimmer ist entsprechend günstiger.
Für Studierende, Auszubildende und Schüler bieten wir in der Regel einen reduzierte Teilnahmegebühr, die für Personen ohne festes Einkommen erschwinglich ist. Für diese Zielgruppe fördern wir somit auch einen Teil der Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
Mit der angegebenen Teilnahmegebühr sind alle Kosten abgegolten, inklusive - soweit angeboten - Übernachtung und Verpflegung. Fahrtkostenerstattung oder -zuschüsse gibt es bei uns leider nicht.
Ihre Anmeldung wird endgültig, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt und wir Ihnen die Anmeldung bestätigt haben.
Wird eine Veranstaltung von uns aus abgesagt, erhalten Sie in jedem Fall Ihren Beitrag im vollen Umfang zurück. Sollten Sie nach Entrichtung der Tagungsgebühr aus welchen Gründen auch immer nicht teilnehmen können, erlauben wir uns, 25 % der jeweiligen Teilnahmegebühr, jedoch höchstens € 75,00 als Verwaltungskostenanteil einzubehalten. Den Restbetrag überweisen wir Ihnen zurück. Bei Abmeldung später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen müssen wir leider die ganze Gebühr einbehalten. Für bestimmte Veranstaltungen können Sonderregelungen gelten, die Sie bitte dem jeweiligen Einzelprogramm entnehmen.
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